28. Januar

Internationaler Datenschutztag

Jeweils am 28. Januar wird international der Datenschutztag oder auch Privacy Day begangen. Ein Tag, an welchem Regierungen, Datenschutzbehörden, Vereine und Unternehmen Kampagnen zur Sensibilisierung für Datenschutz und Privatsphäre organisieren. Vor 41 Jahren wurde in Strassburg der erste völkerrechtlich bindende Vertrag zum Schutz personenbezogenen Daten unterzeichnet (SEV 108). Die Schweiz ratifizierte das Übereinkommen am 1. Februar 1998. Unterdessen sind 55 Staaten der europäischen Datenschutzkonvention beigetreten.

Silhouetten von Köpfen in Blau- und Grüntönen, überlagert von Binärcode aus Einsen und Nullen.

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Seither hat sich einiges in der Welt verändert. Die rasant zunehmende Digitalisierung stellt eine Herausforderung für Datenschutzgesetze weltweit dar. Die EU regierte darauf mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), welche auch Schweizer Unternehmen zu Umstellungen ihrer Datenbearbeitungsprozesse bewog. Aber auch die Schweiz durchgeht zurzeit ein Wandel. Der Bundesrat eröffnete am 23. Juni 2021 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz. Mit dem neuen Gesetz will der Bund auf die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen reagieren. Gleichzeitig soll mit der Revision die Ratifizierung des überarbeiteten Datenschutzübereinkommen SEV 108 und die Schengen-relevante Richtlinie über den Datenschutz in Strafsachen ermöglicht werden.

Was ändert sich mit dem neuen DSG?

Das neue DSG dürfte wesentliche Veränderungen für Unternehmen mit sich führen. Unter anderem können zukünftig auch Einzelpersonen bei Gesetzesverletzung mit Bussen bis zu 250‘000 Franken belangt werden. Weiter wird eine Meldepflicht eingeführt. Wenn Daten unbeabsichtigt oder widerrechtlich verändert, gelöscht oder unbefugten zugänglich gemacht wurden, muss der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) so rasch als möglich in Kenntnis gesetzt werden.

Was bedeutet das neue DSG für mein Unternehmen?

  • Beginnen Sie sich frühzeitig mit den konkreten Veränderungen vertraut zu machen
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen besonders schützenswerte Daten bearbeitet oder Profiling mit hohem Risiko betreibt
  • Überprüfen Sie, ob Sie Daten in Drittländer übermitteln und ob dies weiterhin zulässig ist
  • Erarbeiten Sie Prozesse für Daten-Auskunft, -Löschung, -Sperrung, -Widerspruch, Daten Portabilität und Datenschutzverletzungen

Welche Lösungen bietet Asecus für mehr Datenschutz?

Neben unserem diversen Portfolio an IT Security Produkten und Dienstleistungen bieten wir mit dem Secure E-Mail Gateway von SEPPmail eine DSGVO- und DSG-konforme Kommunikationsmöglichkeit. Heutzutage werden die meisten E-Mails immer noch unverschlüsselt übertragen und sind so weniger stark geschützt als Nachrichten in Kurznachrichtendiensten wie Threema oder WhatsApp. Wir betreuen bereits zahlreiche Kunden aus der Gesundheitsbranche und beraten auch Sie gerne, wie Sie mehr Datenschutz in ihr Unternehmen bringen.

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